Konzepte zur Lärmvermeidung
RP Schalltechnik berät bei der erforderlichen Dimensionierung aktiver und passiver Lärmschutzeinrichtungen, deren Festsetzung in Planunterlagen sowie bei der Einbeziehung von gutachterlichen Aussagen in den Umweltbericht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte der Arbeit liegen in der Bearbeitung von Gutachten zur Planfeststellung, zur Durchführung von Anspruchsuntersuchungen für Entschädigungen und Genehmigungsverfahren nach der 16. BImSchV, 18. BImSchV, 24. BImSchV, der VLärmSchR97 und der TA-Lärm. In lärmbedingten Konfliktlagen werden Machbarkeitsstudien bezüglich der Realisierung von Gewerbeansiedlungen durchgeführt.
Lärmaktions- und Lärmminderungsplanung
Das Gesetz zur Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht verpflichtet Kommunen in bestimmten zeitlichen Intervallen für ihr Gemeinde- bzw. Stadtgebiet Lärmaktionspläne aufzustellen.
RP Schalltechnik bietet hier die nötige Unterstützung. Hierzu wird mit Stadtplanern kooperiert, wird eine Lärmkartierung vorgenommen, werden Empfindlichkeits- und Konfliktpläne exakt berechnet. Darüber hinaus führt RP Schalltechnik Betroffenheitsuntersuchungen für Anwohner bezüglich der Lärmentwicklung an Straßen und Schienen durch. Dabei werden insbesondere potenzielle Gefährdungen der Gesundheit durch Lärm und Luftschadstoffe berücksichtigt.
Auch bei Lärmsanierungsmaßnahmen verfügt RP Schalltechnik über die rechtlichen und technischen Beratungskompetenzen. So werden Dringlichkeitsuntersuchungen nach Stärke der Lärmbelastung, Anzahl der Betroffenen und Art der Gebiete für Straßen- und Schienenwege durchgeführt.
