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Schallschutz in der Umweltplanung

Die Strategische Umweltprüfung in der Bauleitplanung sieht eine systematische und vertiefte Überprüfung von Planungsmaßnahmen und deren Einfluss auf die Umwelt vor. Die Auswirkungen des Lärms sind dabei von ganz zentraler Bedeutung, denn von den durch die Planung betroffenen Menschen wird. Lärm nicht nur als sehr störend empfunden, Lärm beeinträchtigt langfristig auch die Lebensqualität. Deshalb ist bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplanes die fachgerechte Einbindung des Schallschutzes und der sich daraus ergebenden Maßnahmen unerlässlich. RP Schalltechnik ermittelt dabei gesetzeskonform und richtlinienspezifisch die Auswirkungen des Lärms unterschiedlicher Verursacher:

- Straßen- und Schienenverkehrslärm 
- Gewerbe- und Freizeitlärm

Darüber hinaus werden auch Luftschadstoffe und deren mögliche Auswirkungen erfasst und dokumentiert.

Konzepte zur Lärmvermeidung

RP Schalltechnik berät bei der erforderlichen Dimensionierung aktiver und passiver Lärmschutzeinrichtungen, deren Festsetzung in Planunterlagen sowie bei der Einbeziehung von gutachterlichen Aussagen in den Umweltbericht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte der Arbeit liegen in der Bearbeitung von Gutachten zur Planfeststellung, zur Durchführung von Anspruchsuntersuchungen für Entschädigungen und Genehmigungsverfahren nach der 16. BImSchV, 18. BImSchV, 24. BImSchV, der VLärmSchR97 und der TA-Lärm. In lärmbedingten Konfliktlagen werden Machbarkeitsstudien bezüglich der Realisierung von Gewerbeansiedlungen durchgeführt.

Lärmaktions- und Lärmminderungsplanung

Das Gesetz zur Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht verpflichtet Kommunen in bestimmten zeitlichen Intervallen für ihr Gemeinde- bzw. Stadtgebiet Lärmaktionspläne aufzustellen
.

RP Schalltechnik bietet hier die nötige Unterstützung. Hierzu wird mit Stadtplanern kooperiert, wird eine Lärmkartierung vorgenommen, werden Empfindlichkeits- und Konfliktpläne exakt berechnet. Darüber hinaus führt RP Schalltechnik Betroffenheitsuntersuchungen für Anwohner bezüglich der Lärmentwicklung an Straßen und Schienen durch. Dabei werden insbesondere potenzielle Gefährdungen der Gesundheit durch Lärm und Luftschadstoffe berücksichtigt.

Auch bei Lärmsanierungsmaßnahmen verfügt RP Schalltechnik über die rechtlichen und technischen Beratungskompetenzen. So werden Dringlichkeitsuntersuchungen nach Stärke der Lärmbelastung, Anzahl der Betroffenen und Art der Gebiete für Straßen- und Schienenwege durchgeführt.
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RP Schalltechnik
Molenseten 3
49086 Osnabrück

Fon: (0541) 15 055 71
Fax: (0541) 15 055 72
Mail: info@rp-schalltechnik.de