Schallschutz in der Bauleitplanung
In der Bauleitplanung sind Immissionsprognosen z.B. bei der Ausweisung von neuen Wohn- oder Gewerbegebieten unverzichtbar.

In bestimmten Situationen kann es bei einer Nachverdichtung in bestehenden Gebieten zu Konflikten kommen, wenn Nutzungsänderungen oder veränderte Gebietsausweiterungen geplant sind.

Für die Berechnung von Verkehrs- und Gewerbelärm gilt die DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau".  Bei der Ausweisung von Gewerbeflächen kann eine Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 durchgeführt werden. Bei der Beurteilung von Sportanlagen wird die 18. BImSchV angewendet.

Schalltechnische Konflikte können in vielen Fällen durch organisatorische Maßnahmen verhindert oder reduziert werden.

In der Lärmvorsorge werden aber auch bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen und Lärmschutzwänden eingesetzt, da häufig keine anderen Möglichkeiten zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte bestehen.

Die Ausarbeitung der geeigneten Lage und Höhe von notwendigen Lärmschutzeinrichtungen ist ein wesentlicher Bestandteil in der Bearbeitung von schalltechnischen Gutachten.
Referenzen in der Bauleitplanung

Stadt Osnabrück
Stadt Georgsmarienhütte
Stadt Gronau
Stadt Dissen a.T.W.
Stadt Lengerich
Stadt Nordhorn
Stadt Steinfurt
Stadt Lohne

Gemeinde Altenberge
Gemeinde Bad Rothenfelde
Gemeinde Bohmte
Gemeinde Hilter a.T.W.
Gemeinde Hopsten


 


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