Gutachten für Planungsverfahren in Städten und Gemeinden
Ob Bauleitplanung oder Umweltverträglichkeitsstudie, Neubau einer Straße, Planung eines Gewerbegebietes oder einer Sportanlage:
In der Regel müssen schalltechnische Gutachten im Rahmen der Lärmvorsorge angefertigt werden, wenn Baumaßnahmen geplant oder Veränderungen im Bestand vorgenommen werden sollen.
In verdichteten Regionen oder bei der Konversion, bei Betriebserweiterungen oder Neuansiedlungen:
Im Zuge von Machbarkeitsstudien und Variantenuntersuchungen können wir Ihnen schon nach den ersten Projektskizzen mitteilen, ob Ihr Vorhaben den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht oder ob planerische oder bauliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Investoren und Bauträger begleiten wir durch den gesamten Planungsprozess.
In Kooperation mit vereidigten Sachverständigen werden auch Messungen von Geräuschen, Gasen, Stäuben und Gerüchen durchgeführt. (Bekanntgegebene Messstelle nach § 29b BImSchG)
Für Investoren und Architekten
Prüfung von Emissionskontingenten bei Bauvorhaben
Für Stadtplaner
Für Kommunen
für die Bauleitplanung