• Unterstützung in der Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung

Nachdem RP Schalltechnik in der ersten bis dritten Stufe über 60 Kommunen bei der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes unterstützt hat, werden die Lärmaktionspläne jetzt in Runde 4 fortgeschrieben. Auch hier gilt, dass Städte und Gemeinden, die Straßen mit einer jährlichen Belastung von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen haben, entsprechend der EU Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet sind, einen Lärmaktionsplan aufzustellen oder ihn fortzuschreiben. Bis zum 30.06.2022 sollten die neuen Lärmkarten angefertigt werden, die Lärmaktionspläne müssen bis zum 18.07.2024 bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht werden.

Mit der EU-Richtlinie ist ein einheitliches Konzept festgelegt worden, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Nach der EU-Verordnung müssen dabei zunächst die Mindestanforderungen für die Lärmkartierung nach der 34. BImSchV erfüllt werden.
Auf der Basis der Kartierungsergebnisse, den sogenannten Strategischen Lärmkarten, werden die Lärmaktionspläne aufgestellt. Strategische Lärmkarten für Ballungsräume sollen auch Informationen über Industriegelände ausweisen.

Die Mindestanforderungen für die Aktionspläne sind im Anhang V der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 25.06.2002 geregelt. Für das Streckennetz der Eisenbahnen des Bundes ist das Eisenbahnbundesamt für die Lärmkartierung zuständig.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website des Eisenbahnbundesamtes.

 



Downloadmöglichkeiten (PDF):
>>> Richtlinie 2002/49/EG
>>> 34.BImSchV
>>> LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung 2019

 

 

Projektreferenzen Lärmaktionsplanung

Stadt Bad Iburg
Stadt Beckum

Stadt Bramsche
Stadt Bünde
Stadt Dissen a.T.W.
Stadt Georgsmarienhütte
Stadt Gütersloh
Stadt Ibbenbüren
Stadt Leer (Ostfriesland)
Stadt Lengerich
Stadt Lohne
Stadt Neuenrade (Sauerland)
Stadt Oelde
Stadt Rheda-Wiedenbrück
Stadt Unna
Stadt Vechta
Stadt Westerstede
Stadt Wilhelmshaven

Gemeinde Bad Zwischenahn
Gemeinde Bissendorf
Gemeinde Hasbergen
Gemeinde Hilter a.T.W.
Gemeinde Bad Laer
Gemeinde Bohmte
Gemeinde Bramsche
Gemeinde Emstek
Gemeinde Finnentrop (Sauerland)
Gemeinde Glandorf
Gemeinde Hagen a.T.W.
Gemeinde Lotte
Gemeinde Wallenhorst
Gemeinde Westerkappeln

 

Samtgemeinde Artland
Samtgemeinde Bersenbrück
Samtgemeinde Schüttorf

Unterstützung bei der Lärmaktionsplanung in Form von

Kartierungen

Erstellung und Auswertung von Lärmkarten

 

Planungen

Ausarbeitung von Maßnahmen zur Lärmminderung

 

Vorstellung in den Gremien

Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen

 

Bürgerbeteiligungen

Teilnahme an Bürgerversammlung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Lärmkartierung Niedersachsen

Lärmkartierung Nordrhein-Westfalen

Lärmkartierung Eisenbahnbundesamt