Schallschutz für Genehmigungsverfahren
Ob Genehmigungsverfahren für den Einzelhandel oder die Gastronomie - ob Planfeststellung für eine klassifizierte Straße oder die Prüfung von Vorhaben für Sportanlagen:
Jede Lärmart wird nach anderen Kriterien erfasst und unterliegt unterschiedlichen Richtlinien. So kann jedes Vorhaben konkret prognostiziert werden.
Folgende typische Fragestellungen können beantwortet werden:
- Ein Gewerbebetrieb expandiert in Richtung eines bestehenden Wohngebietes. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind dafür notwendig?
- Darf der Lebensmittelmarkt vor 6:00 Uhr beliefert werden?
- Im Bebauungsplan sind flächenbezogene Schallleistungspegel festgesetzt worden oder es liegt eine Geräuschkontingentierung vor: Werden mit meinem Betrieb die festgesetzten Pegel eingehalten oder welche Maßnahmen führen zur Einhaltung der vorgeschriebenen Kontingente?
- Welche Variante der geplanten Umgehungsstraße führt zu den geringsten Lärmbelastungen der Anwohner?
- In welchem Maße bewirkt ein nächtliches LKW-Fahrverbot eine deutlichen Reduzierung der Lärmbelastung in der Innenstadt?
- Reichen die im Bebauungsplan vergebenen Lärmkontingente für die Ansieldung meines Unternehmens aus?
- Werden die verminderten Grenzwerte bei der Lärmsanierung an Hauptverkehrsstraßen überschritten?
- Welcher Standort ist aus schalltechnischer Sicht für den neuen Kunstrasenplatz geeignet?
- Welche Lärmschutzmaßnahmen oder Auflagen sind notwendig, wenn bei einem Unternehmen von Zwei- auf Dreischichtbetrieb umgestellt wird?
Diese und andere Fragestellungen werden mit EDV-Simulationen beantwortet. Dazu wird das Softwaresystem SoundPLAN eingesetzt. SoundPLAN wendet die vorgeschriebenen Rechenalgorithmen an und ist von allen Genehmigungsbehörden anerkannt.