Schallschutz für Genehmigungsverfahren

Ob Genehmigungsverfahren für den Einzelhandel oder die Gastronomie - ob Planfeststellung für eine klassifizierte Straße, die Prüfung von Vorhaben für Sportanlagen oder die Genehmigung von Windkraftanlagen:

Jede Lärmart wird nach anderen Kriterien erfasst und unterliegt unterschiedlichen Richtlinien. So kann jedes Vorhaben konkret prognostiziert werden.

Folgende typische Fragestellungen können beantwortet werden:

Ein Gewerbebetrieb expandiert in Richtung eines bestehenden Wohngebietes. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind dafür notwendig?

Darf der Lebensmittelmarkt vor 6:00 Uhr beliefert werden?

Welche Variante der geplanten Umgehungstraße führt zu den geringsten Lärmbelastungen der Anwohner?

In welchem Maße bewirkt ein nächtliches LKW-Fahrverbot eine deutlichen Reduzierung der  Lärmbelastung in der Innenstadt?

Welche Lärmkontingente können im Bebauungsplan bei der Ausweisung des neuen Gewerbegebietes vergeben werden?

Werden die verminderten Grenzwerte bei der Lärmsanierung an Hauptverkehrsstraßen überschritten?

Welcher Standort ist aus schalltechnischer Sicht für den neuen Kunstrasenplatz geeignet?

Welche Lärmschutzmaßnahmen oder Auflagen sind notwendig, wenn bei einem Unternehmen von Zwei- auf Dreischichtbetrieb umgestellt wird?

Diese und andere Fragestellungen werden mit EDV-Simulationen beantwortet. Dazu wird das Softwaresystem SoundPLAN eingesetzt. SoundPLAN wendet die vorgeschriebenen Rechenalgorithmen an und ist von allen Genehmigungsbehörden anerkannt.
Projektreferenzen in der Genehmigungsplanung

Neubau von Verbrauchermärkten wie z.B.
EDEKA, ALDI, Lidl, K+K und Netto





Prüfung von Lärmsanierungswerten an
Bundes- und Landesstraßen



Variantenuntersuchungen für Sportanlagen


 


  SITEMAPIMPRESSUMKONTAKTRP Schalltechnik · Molenseten 3 · 49086 Osnabrück
Telefon 0541 1505571 · Telefax 0541 1505572
E-Mail info@rp-schalltechnik.de